Die Qualifikationen

  • Neutralität

  • Unabhängigkeit

  • Unparteilichkeit

  • Weisungs­ungebundenheit

  • Gewissenhaftigkeit

  • Verantwortung

  • Integrität

  • Respekt

  • Vertrauen

  • Hohes Serviceniveau

Absicht dieser Qualifikationen ist, dass die Gutachten inhaltlich den aktuellen, sachlichen Qualitätsanforderungen entsprechen und der Wert somit gemäß den anerkannten Standards schlüssig, plausibel und objektiv ermittelt wird.

Die Qualitätssicherungs­systeme der IHK, der RICS, der DIAZert und der TEGoVA sind zu befolgen

Nicht nur die einzelnen Prüfverfahren zur Erlangung dieser Qualifikationen sind aufwändig. Die Qualitätssicherungssysteme beinhalten auch eine jährliche, mehrtätige Verpflichtung zur Weiterbildung sowie eine regelmäßige (in der Regel fünfjährliche) erneute Überprüfung durch diese Institutionen; und zwar durch jede in individueller Form (Prüfung mehrerer Gutachten, mündliche Prüfung oder Fachgespräch). Werden die Anforderungen eines Qualitätssicherungssystems nicht eingehalten, wird die Auszeichnung eingezogen.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft ist eine der höchsten, deutschen Auszeichnungen für einen Sachverständigen. Sie ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität des Sachverständigen. Zweck ist es, Vertrauen der privaten und öffentlichen Auftraggeber in die Kompetenz des Sachverständigen zu schaffen. Nicht zuletzt deswegen werden öffentlich bestellte Sachverständige bevorzugt als Gerichtsgutachter beauftragt und von Richtern als beratender Beistand angesehen.
Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Leistungen unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, gewissenhaft und persönlich zu erbringen. Sie sind unbestechlich, zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Sachverständige müssen somit für die öffentliche Bestellung eine besondere Sachkunde, praktische Erfahrungen und ihre persönliche Eignung nachweisen.

Empfänger von Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sollen sich auf die Ergebnisse verlassen. Auftraggeber eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wollen ein neutrales Gutachten.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung besteht für unzählige Fachgebiete. In Bezug auf die Grundstücksbewertung bestehen die Folgenden:

  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten und Belastungen an diesen (kurz Bewertung von Immobilien)
  • Bewertung von Mieten und Pachten
  • Bewertung für Hotel- und Gaststättenbetriebe
  • Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen

Ein Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien darf Wertermittlungen in einem der anderen Sachgebiete lediglich dann vornehmen, wenn sie einen untergeordneten Teil der gesamten Liegenschaft darstellen, z. B. eine Kneipe in einem Wohn- und Geschäftshaus oder ein Waldstück im Anschluss an ein Einfamilienhausgrundstück.

Die Zertifizierung

Da die öffentliche Bestellung und Vereidigung lediglich in Deutschland Akzeptanz findet, wurden weitere europaweit anerkannte Titel angestrebt. Bei international tätigen Institutionen und Auftraggebern aus dem Ausland sind diese Titel bekannter.

Während der Auftraggeber oder Gutachtenleser bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien sicher sein kann, dass er fachlich in der Lage ist, sämtliche Immobilienarten zu bewerten, gilt es bei der Zertifizierung genau auf die Abkürzungen im Titel zu achten.
Lediglich die Abkürzungen (LF) oder (AI), je nach Zertifizierungsstelle, stehen für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten.
Die Abkürzung (S) steht für Standardimmobilien. Die Abkürzung (WG) steht für Wohn- und Gewerbeimmobilien (ohne Spezialimmobilien).

Die RICS

Die international aufgestellte Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS); gegründet 1868 in Großbritannien; ist heute eine weltweit tätige Berufsorganisation, die um die 125.000 Immobilienexperten rund um den Globus repräsentiert. Die RICS steht für die professionelle Berufsausübung in sämtlichen Bereichen der Immobilienwirtschaft, über alle Nutzungsarten hinweg. Sie regelt und fördert den Berufsstand auf der Grundlage hoher fachlicher Standards und einer strengen Berufsethik. In Deutschland zählt die RICS rund 1.600 Mitglieder, worunter viele herausragende und engagierte Persönlichkeiten der hiesigen Immobilienwirtschaft vorhanden sind. Das Berufsethos der RICS verlangt ein integres, respektvolles und verantwortungsvolles Handeln, welches jederzeit auf einem hohen Serviceniveau beruht und das Vertrauen in den Berufsstand fördert. Mit der Entwicklung des Immobilienmarktes hat sich auch der Verband weiterentwickelt, so dass es mittlerweile die unterschiedlichsten immobilienwirtschaftlichen Spezialisierungen/Berufsgruppen innerhalb der RICS gibt.
Mitglied wird man durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die sowohl die fachliche Qualifikation als auch die persönliche Kompetenz zum Inhalt hat.

Ihre Ansprechpartnerin

Andrea Brünig

Sachverständige

+49(0)21 71 – 74 34 292
mail@sv-buero-bruenig.de