Die Sachverständigenordnungen der Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie der Zertifizierungsgesellschaften schreiben vor, dass die Gutachten ihrer Sachverständigen nachvollziehbar, begründet und vollständig sein müssen.
In Bezug auf die Vollständigkeit wird auf das (mittlerweile zurückgezogene, aber inhaltlich noch anwendbare) Normative Dokument verwiesen. Dieses Dokument beschreibt auf 19 Seiten, wie ein (gerichtsfestes) Gutachten aufgebaut sei sollte und welche Inhalte es haben sollte.
Unter nachvollziehbar und begründet ist zu verstehen, dass die Leser der Gutachten die inhaltlichen Darstellungen nachvollziehen können. Zur Nachvollziehbarkeit gehört auch die Angabe aller benutzten Quellen und verwendeten Informationen, die Erklärung von Fachbegriffen, die Begründung der verwendeten Verfahren und Methoden bzw. Vorgehensweisen sowie die Darstellung der Berechnungen und Rechenschritte.