Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft ist eine der höchsten, deutschen Auszeichnungen für einen Sachverständigen. Sie ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität des Sachverständigen. Zweck ist es, Vertrauen der privaten und öffentlichen Auftraggeber in die Kompetenz des Sachverständigen zu schaffen. Nicht zuletzt deswegen werden öffentlich bestellte Sachverständige bevorzugt als Gerichtsgutachter beauftragt und von Richtern als beratender Beistand angesehen.
Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Leistungen unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, gewissenhaft und persönlich zu erbringen. Sie sind unbestechlich, zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Sachverständige müssen somit für die öffentliche Bestellung eine besondere Sachkunde, praktische Erfahrungen und ihre persönliche Eignung nachweisen.
Empfänger von Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sollen sich auf die Ergebnisse verlassen. Auftraggeber eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wollen ein neutrales Gutachten.