Die Leistungen

Wir erstellen Gerichts- und Schiedsgutachten sowie Gutachten für private, gewerbliche oder institutionelle Auftraggeber.

Verkehrswertgutachten für bebaute Grundstücke

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Büro- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen und Gewerbeeinheiten (Sonder- und Teileigentum)

Verkehrswertgutachten für grundstücksgleiche Rechte

  • Erbbaurechte (für Voll-, Sonder- sowie Teileigentum)

Verkehrswertgutachten für unbebaute Grundstücke

  • Bauland
  • Rohbauland und Bauerwartungsland

Verkehrswertgutachten in Bewertungssonderfällen

  • Schiedsgutachten (z. B. bei Scheidungen oder Erbauseinandersetzungen)
  • Bewertung zu in der Vergangenheit liegenden Stichtagen (in der Regel ab 1960)
  • Nachweis des „niedrigeren gemeinen Werts“ in Steuerangelegenheiten
  • Aufteilung des Werts in Gebäude- und Bodenwertanteil für steuerliche Zwecke
  • Gerichtsgutachten (z. B. in Zwangsversteigerungsfällen oder bei Streitigkeiten über den Wert einer Immobilie)
  • Spezialimmobilien wie Einzelhandelsimmobilien, Fachmärkte, Autohäuser, Freizeitimmobilien
  • Denkmalgeschützte Objekte
  • Verrentung von Kaufpreisen
  • Kapitalisierung von Renten
  • Bewertung von Gemeinbedarfsflächen

Nicht immer wird in Konfliktsituationen oder speziellen Kaufkonstellationen der Verkehrswert benötigt.
Wir ermitteln auch Werte, die individuelle Situationen wertmäßig berücksichtigen.

Verkehrswertgutachten für Rechte und Belastungen am Grund und Boden

Hier ist in der Regel zu unterscheiden zwischen dem Werteinfluss, den ein Recht oder eine Belastung für ein Grundstück oder für einen Verpflichteten hat und dem Wert des jeweiligen Rechts oder der jeweiligen Belastung für den Berechtigten

Demgemäß erstellen wir Verkehrswertgutachten über Werteinflüsse und Werte von:

  • Nießbrauchrechten
  • Wohnungsrechten
  • Dauerwohnrechten
  • Reallasten
  • Altenteilsregelungen mit und ohne Pflegeverpflichtung
  • sonstigen Grunddienstbarkeiten
  • sonstige beschränkt persönliche Dienstbarkeiten
  • Wegerechten
  • Notwegerechten
  • Überbauten
  • Baulasten

Verkehrswertgutachten werden für vielfältige Zwecke erstellt

Zum Beispiel

  • im Falle von Erbauseinandersetzungen
  • im Falle von Ehescheidungen
  • zum Zwecke der Besteuerung
  • zum Zwecke der Bilanzierung
  • zum Zweck des Verkaufs
  • zum Zweck des Kaufs
  • zum Zwecke der Beleihung oder Versicherung (in diesen beiden Fällen werden
    vielfach keine Verkehrswertgutachten erstellt, sondern Bewertungen nach
    diesbezüglichen speziellen Vorschriften)

Zusatzleistungen

  • Gutachtenprüfungen hinsichtlich der formalen und sachlichen Anforderungen an Gutachten
  • Gutachtenprüfungen hinsichtlich des ermittelten Werts und der Eingangsdaten
  • Kurzwertermittlungen zum Zwecke des Verkaufs oder Kaufs (für Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen)

Ihre Ansprechpartnerin

Andrea Brünig

Sachverständige

+49(0)21 71 – 74 34 292
mail@sv-buero-bruenig.de