Die Sachverständige

Andrea Brünig

  • Jahrgang 1973
  • Bürokauffrau 1995
  • Bankkauffrau 1998
  • Betriebswirtin VWA 1999
  • Sachverständige WF für Grundstücksbewertung 2000
  • Zertifizierte Sachverständige für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 seit 2004
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken seit 2005
  • REV (Recognised European Valuer) seit 2011
  • Immobilien Mediatorin (DIA) 2013
  • MRICS (Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors as a Chartered Valuation Surveyor) seit 2017
  • Mitglied im b.v.s (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.)
  • Mitglied im BISV (Bau- und Immobilien Sachverständigenkreis der IHK Köln)
  • Ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Leverkusen

Werdegang

Die hauptberufliche Gutachtenerstellung wird seit 1999 durchgeführt, seinerzeit in einem Makler- und Immobilienbüro in Köln.

Bereits nach dem ersten Wochenend-Seminar im Jahre 1999 stand fest, dass die Tätigkeit als Sachverständige mein Beruf werden soll. Und zwar in einem eigenen Sachverständigenbüro und mit der Qualifikation der öffentlichen Bestellung und Vereidigung.

In erster Linie wollte und will ich dieser Qualifikation gerecht werden, indem ich in Auseinandersetzungen jedweder Art außerhalb der Beteiligten stehe und für die Sache – in meinem Fall für die Immobilie – arbeite. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind auf ihre Unabhängigkeit, ihre Unparteilichkeit, ihre Weisungsfreiheit, ihre Gewissenhaftigkeit, ihre Integrität und ihre Verantwortung der Sache gegenüber vereidigt.

Im Jahre 2002 wurde das Sachverständigenbüro Brünig in Leverkusen gegründet.
Im Jahre 2012 wurde ein weiterer Geschäftssitz in Aachen eröffnet.

Seit Anbeginn werden nicht nur für Gerichte in der Region in familienrechtlichen Angelegenheiten, in Zwangsversteigerungsverfahren und in sonstigen zivilrechtlichen Verfahren Verkehrswertgutachten erstellt, sondern auch für diverse namhafte Anwalts- und Steuerberatungssozietäten, für Privatpersonen, für Unternehmen, für Kommunen und für Körperschaften.

Sachverständige, Beraterin, Schlichterin und Schiedsgutachterin

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertige ich nicht nur Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts an.

Ein Gutachten kann auch die Funktion einer Beweissicherung zu einem bestimmten Stichtag haben. So kann der Zustand eines Hauses zum Beispiel zum Todestag oder zum Tag der Einreichung eines Scheidungsantrages festgehalten werden, um bereits vor Ablauf des unter Umständen langwierigen Erbauseinandersetzungs- oder Scheidungsverfahrens mit Umbauarbeiten am Gebäude beginnen zu können oder einen Verkauf einleiten zu können.

Es besteht auch die Möglichkeit der Bewertung bestimmter Fallkonstellationen, z. B. um zu eruieren, ob die Aufteilung eines Gebäudekomplexes in Wohnungs- und Teileigentum eine höhere Wertigkeit ergibt als der Verkauf als Ganzes. In solchen Fällen ist in der Regel kein Gutachten vonnöten, sondern eine Beratung auf der Grundlage der ermittelten Werte.

Nicht nur Privatpersonen oder Unternehmen werden beraten, auch Kommunen oder Richter greifen auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als Berater zurück.

Des Weiteren bin ich als Schiedsgutachterin tätig. Schiedsgutachten sind eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung, die zu einer verbindlichen und selbst vollstreckungsfähigen Festlegung des Verkehrswerts einer Immobilie führen. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren haben die Parteien die Möglichkeit, den Sachverständigen selbst zu wählen. Auch stellt das Schiedsgutachten sowohl eine Zeit-, als auch eine Kostenersparnis dar.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bin ich mir meiner Verantwortung, die ich als Sachverständige trage bewusst. Vom Ortstermin und meinen Feststellungen bzw. Wertungen hängt vielfach das Ergebnis eines Rechtsstreits oder Gerichtsverfahrens ab. Dadurch, dass ich mir meine Rolle im Verfahren sowie meine Rechte und Pflichten immer wieder bewusst mache, kann ich Konflikten im Orts- oder Gerichtstermin oder Einreden zu meinen Gutachten sachgerecht und überzeugend begegnen. Dazu gehört auch, dass mir bewusst ist, dass mir keine eigenständige Rechtsanwendung zusteht. Ein Verhalten, welches besonders von Richtern, aber auch von vielen Rechtsanwälten gewürdigt wird.

Mein persönlicher und fachlicher Anspruch ist es, bestmöglich zur Aufklärung und Lösung eines jeden Sachverhalts beizutragen. Ziel ist es, jeden Sachverhalt objektiv und neutral darzustellen, um zu einer gerechten und rechtssicheren Entscheidung zu kommen.

Der Sachverständige im Allgemeinen

Die Bezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind in Deutschland nicht geschützt. In Fachkreisen wird der Bezeichnung des Sachverständigen eine höhere Qualifikation zugeschrieben als jener des Gutachters.

Um Sachverständige untereinander abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor.

Grundsätzlich wird von einem Sachverständigen erwartet, dass er

  • auf einem bestimmten Fachgebiet
  • aufgrund Ausbildung und praktischer Erfahrung
  • besondere Kenntnisse vorweisen kann,
  • unparteiisch und unabhängig arbeitet
  • und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.

Sachverständige haben in der Regel eine wissenschaftliche Universitäts- oder Fachhochschulausbildung in Architektur, Bauingenieurwesen, Vermessungsingenieurwesen, Bauökonomie, Immobilienökonomie, Stadtplanung oder Betriebswirtschaftslehre sowie eine umfangreiche Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung durchlaufen und verfügen über mehrjährige Berufserfahrung.

Ihre Ansprechpartnerin

Andrea Brünig

Sachverständige

+49(0)21 71 – 74 34 292
mail@sv-buero-bruenig.de